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Info

Die Positivliste - eine Pionierleistung

Die Positivliste für biologische Kleingärten erschien erstmalig im Jahr 2017. Sie ergänzt die Broschüre "Biologisch Gärtnern" von Grün Stadt Zürich und wurde als praktische Hilfe für Familiengartenvereine und PächterInnen konzipiert, um diese bei der biologischen Bewirtschaftung ihrer Kleingärten zu unterstützen.

Diese Pionierleistung wurde durch die gute Zusammenarbeit mehrerer Partner ermöglicht. Den Anstoss zur Erstellung der Positivliste gab Grün Stadt Zürich, die praktische Umsetzung übernahm das FiBL. Die Kosten für die Entwicklung trugen Grün Stadt Zürich und die Bodenschutzstiftung der Stadt Zürich. Die französische Übersetzung wurde durch den Schweizer Familiengärtnerverband ermöglicht.

Gärtnern im Gewässerraum

Flächen in der Nähe von Gewässern gelten als «Gewässerraum». Um dem Gewässerschutz Rechnung zu tragen, sollen im Gewässerraum nur Produkte der «Eingeschränkten Positivliste» eingesetzt werden, welche für Freizeitgärten im Kanton Basel-Stadt entwickelt wurde.

Eingeschränkte Positivliste

Weiterführende Informationen

Hinweis für Firmen zur Produktanmeldung

Nur Produkte, welche in der Betriebsmittelliste für die Landwirtschaft aufgeführt sind, können in die Positivliste aufgenommen werden. Zusätzlich gelten die unten aufgeführten Aufnahmekriterien. Um ein Produkt für die Positivliste anzumelden, gehen Sie wie folgt vor:

  • Melden Sie das Produkt für die Betriebsmittelliste an.
  • Kreuzen Sie an, dass das Produkt für den Hobbybereich vermarktet wird.

Anhand der Aufnahmekriterien prüft das FiBL, ob das Produkt in die Positivliste aufgenommen werden kann.

Anmeldung für die Betriebsmittelliste

Aufnahmekriterien für die Positivliste

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