Biologisch oder Biotauglich?
Biotauglich bedeutet, dass in einem Produkt enthaltenen Rohstoffe gemäss den geltenden Verordnungen und den Richtlinien von Bio Suisse im Biolandbau eingesetzt werden dürfen. Die Rohstoffe sind überwiegend natürlichen Ursprungs – sie stammen also direkt aus der Natur oder werden durch natürliche (nicht chemisch-synthetische) Prozesse wie beispielsweise Fermentation hergestellt.
Biotauglich bedeutet jedoch nicht automatisch, dass alle im Produkt enthaltenen Rohstoffe auch biologischer Herkunft sind.
Produkte gelten als biologisch, wenn sie aus biologischer Landwirtschaft stammen, nach den Vorschriften für die biologische Produktion verarbeitet werden und bio zertifiziert sind.
Bei vielen Rohstoffen, die in Düngemitteln verwendet werden, handelt es sich um pflanzliche oder tierische Nebenprodukte aus anderen Produktionsprozessen, beispielsweise aus der Lebensmittelindustrie oder der Forstwirtschaft. Bei solchen Nebenprodukten wird in der Regel nicht zwischen einer biologischen und einer konventionellen Herkunft unterschieden. Entsprechend existieren meist auch keine Bio-Zertifizierungen, die ihre Herkunft nachweisen könnten.
Weitere Rohstoffe in Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln, wie Mikroorganismen oder Gesteinsmehle, stammen nicht aus landwirtschaftlicher Produktion. Anders als bei Lebensmitteln oder pflanzlichen Rohstoffen aus biologischem Anbau gibt es für sie keine spezifischen Bio-Zertifizierungsverfahren.
Alle diese Rohstoffe dürfen dennoch eingesetzt werden, wenn Sie die Anforderungen des biologischen Landbaus erfüllen. Obwohl sie selbst nicht als "biologisch" zertifiziert sind, sind sie für den Einsatz im biologischen Landbau geeignet und damit biotauglich.
Was sind biotaugliche Rohmaterialien?
Beispiele biotauglicher Rohmaterialien in Düngemitteln:
- Horn- und Hufmehl oder -späne, Feder- und Borstenmehl, Fleisch-/Knochenmehl
- Schafwolle
- Stickstoff fixierende oder weitere nützliche Mikroorganismen
- Pflanzliche Reststoffe wie Zuckerrüben- Raps-, Maisverarbeitung
weitere Beispiele
- nützliche Pilze und Hefeextrakte
- Pflanzenteile oder -fasern, Rinde, Schilf, Algen(-extrakte), Kokosfaser, Kako- und Karitéschalen, Kaffeetrester, Holzschnitzel/-fasern
- tierischer Mist, Wurmhumus
- Kompost
- Erde, Humusextrakte
- Pflanzenkohle
- Milcherzeugnisse
- Gesteinsmehl oder Tonmineralien aus Abbau, Kalk aus diversen natürlichen Quellen
- ...
Beispiele biotauglicher Rohmaterialien in Pflanzenschutzmitteln:
- Nützlinge (beispielsweise Marienkäfer, Schlupfwespen, Raubmilben, Nematoden)
- Bakterienpräparate
- andere Mikroorganismenpräparate
- Kalium- und Natriumhydrogencarbonat (gebräuchlich bekannt unter Backsoda und Backtriebmittel)
weitere Beispiele
- Präparate aus Pilzen
- diverse natürliche pflanzliche Extrakte (Bsp. Knoblauch, Brennessel, Weidenrinde, Quassia, Schachtelhalm, Zwiebel, Neem, Lupine u.a.)
- (Schmier-)seifen und Fettsäuren
- diverse pflanzliche Öle (Bsp. Rapsöl, Minzöl, Pinienöl, Kümmelöl, Sonnenblumenöl u.a.)
- Pheromone zur Verwirrung von Schadinsekten
- Laminarin aus Algen
- tonhaltige Pflanzenkohle
- Chitosan (Schalen von Krebstieren)
- Senfsaatpulver
- Talk
- Saccharose, Fructose, Maltodextrin, Lecithin, Milcherzeugnisse
- Bier, Wein, Essig, Salz
- Eisenphosphat
- Präparate aus Kalkstein und Diatomeenerde
- Quarzsand
- Schwefelpräparate
- Kupferverbindungen
- ...
Unterschied von biotauglichen zu konventionellen Hilfsmitteln
Rohmaterialien die chemisch-synthetisch hergestellt werden bilden im Biolandbau die Ausnahme und sind nur in begründeten Fällen erlaubt. Ein Beispiel sind die Pheromone, welche zwar in der Natur vorkommen, aber aus Gründen des Tierschutzes chemisch hergestellt werden.
Im Gegensatz dazu, kommen in der konventionellen Produktion diverse chemisch-synthetische Hilfsmittel zur Anwendung (beispielsweise Ammoniumsulfat als Düngemittel oder Difenoconazol im Pflanzenschutz). Diese werden rein chemisch-synthetisch hergestellt und sind im biologischen Landbau verboten. Die Nutzung von Herbiziden ist im Biolandbau generell untersagt.
Die Herkunft ist für den Grossteil der biotauglichen Düngemittel auf Europa und den Mitteleerraum begrenzt. Es gilt zudem zu gewährleisten, dass die Rohstoffe nicht aus oder durch gentechnisch veränderte Organismen hergestellt wurden.
Prüfung von biotauglichen Hilfsmitteln
Das FiBL prüft nicht nur die Zusammensetzung von biotauglichen Hilfsmitteln, sondern ebenfalls die Produktionsprozesse diverser Rohmaterialien. Während der Herstellung sollen primär mechanische, thermische oder andere natürliche Prozesse (wie beispielsweise Fermentation) angewendet werden. Es werden nicht nur durch die Erstprüfung, sondern auch in der jährlichen Qualitätssicherung weitere Details beleuchtet wie beispielsweise Herkunft und Transportweg, Rückstände, Ressourceneffizienz.