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Eingeschränkte Positivliste

In der Nähe von Gewässern (Gewässerraum und Grundwasserschutzzone) ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Düngern stark eingeschränkt. Die «Eingeschränkte Positivliste» ist daher reglementierter. Sie ist bei der Bewirtschaftung von Freizeitgärten im Gewässerraum oder der Grundwasserschutzzone in Basel-Stadt verbindlich.

Die Produkte findet man in der jährlich erscheinenden Printversion und in der Online-Suche.

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